Mitgliedschaft im Friedhofsverein Schladern

Seit Bestehen des Friedhofsvereins war das Recht auf Bestattung auf dem Waldfriedhof Schladern verstorbenen Vereinsmitgliedern vorbehalten. Der Beitritt zum Verein war ausschließlich den Bürgern von Schladern möglich. 

 

Im Sommer 2013 wurde eine weitreichende Änderung der Vereinssatzung beschlossen, die auch die Beisetzung von Verstorbenen, die nicht Mitglieder des Vereins waren, zulässt. Darüber hinaus wurde die in der Satzung festgelegte Beschränkung, daß ausschließlich Bürgerinnen und Bürger von Schladern Mitglieder des Friedhofsverein Schladern e.V. werden konnten, aufgehoben. Die Vereinsmitgliedschaft steht seitdem allen Einwohnern sowohl der Gemeinde Windeck als auch der Nachbargemeinden offen.

 

Für einen Jahresbeitrag von lediglich 30 € und einer einmaligen, bei Eintritt in den Verein zu entrichtenden Aufnahmegebühr, gelten die Gebühren für Mitglieder.

 

Die Satzung in ihrer aktuellen Fassung und das Formulare für einen Vereinsbeitritt einschließlich SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier herunterladen.  


Vorausverfügungen

Sie möchten Ihren Angehörigen die Kosten für Ihre Bestattung so weit wie möglich ersparen oder möchten sicher gehen, daß Sie an einem schönen Ort zur letzten Ruhe gebettet werden?

 

Das ist kein Problem!

 

Alle Bestattungsarten für Beisetzungen auf dem Waldfriedhof Schladern und die vom Friedhofsverein Schladern e.V. für die Beisetzung zu erbringenden Leistungen können im Voraus vertraglich festgelegt und bezahlt werden. 

 

Sprechen Sie uns doch einfach und völlig unverbindlich an!